Frostschutz und Winterdienst

Sehr geehrte Gartenfreunde,

auf Grund der herannahenden Wintermonate und der zu erwartenden Frostperioden sollten Sie dringend die Frostschutzmaßnahmen an der Wasserversorgungsanlage Ihrer Parzelle überprüfen.

Das betrifft im Einzelnen den Frostschutz an folgenden Installationen und Einrichtungen:

  • Anschluss- bzw. Abstellschacht auf der Parzelle;
  • Absperrarmaturen und Entnahmestellen im Außenbereich;
  • Absperrarmaturen, Wasserzähler, Rohrleitungen, Boiler, Siphons, WC-Becken und Entnahmearmaturen in der Gartenlaube;
  • Erdverlegte Rohrleitungen mit weniger als 1 m Erdüberdeckung.

Gegebenenfalls sind die vorhandenen Rohrleitungen, Siphons und Boiler zu entleeren.

Zur Vermeidung von Wasserverlusten und Schäden an der Wasserversorgungsanlage sind die Frostschutzmaßnahmen mit der notwendigen Sorgfalt durchzuführen.

Hinweise zum Betreten und Befahren der Wege in den Wintermonaten

Der Vorstand weist darauf hin, dass in der Gartenanlage kein Winterdienst und keine Schneeräumung durchgeführt werden. Das Begehen und Befahren der Wege in der Gartenanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die Anlagentore sind geschlossen zu halten.

 

Erfurt, November 2024

KGV „Am Zoopark“e.V.
Der Vorstand

 

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